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Das Widerrufsrecht ändert sich am 11. Juni 2010. Was müssten Online Händler hierbei beachten? In den letzten Jahren gab es immer wieder banstandete Musterwiderrufsbelehrungen nach der Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV. Diese Version erhält jetzt Gesetzesqualität. Was ändert sich? Die Frist für die Ausübung des Widerrufs- beziehungsweise Rückgaberechts wird einheitlich auf 14 Tage festgelegt. Bisher gab es dort große Unterschiede zwischen Onlineshops (14 Tage) und Handelsplattformen wie Ebay (1 Monat). In der Neureglung wird ebenfalls festgelegt, dass der Kunden unverzüglich nach Vertragsabschluss in Textform über die Widerrufsfrist informiert werden, anderen Falls bei die Widerrufsfrist von 1 Monat bestehen. Die Mitteilung sollte somit gerade bei eBay Händlern in die ersten Mail integriert werden. Alle die die gesetzliche Widerrufsbelehrung verwenden sind somit ab dem 11. Juni auf der sicheren Seiten, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen durchgeführt wurden.
Ganz wichtig, es wird keinen Übergangsfrist geben. Daher kann es bereits am 12. Juni zu einer Abmahnung kommen, wenn die neu gesetzliche Regel nicht eingehalten wird. Zum herunterladen:
Muster Rückgabebelehrung
Muster Widerrufsbelehrung
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