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Am 11. März entscheidet das BGH (Az.: I ZR 123/08) das Shopbetreiber verpflichtet sind, die Preise in den Preissuchmaschinen und Preisvergleichsbörsen immer auf dem aktuellenn Stand zu halten. Dieses ist für Shopbetreiber ein erhebliches Problem, da es einen zeitintensive Aufgabe ist die Preise auf dem aktuellen Stand zu halten. Der BGH geht davon aus, dass Nutzer eines Preisvergleichsdienstes da von ausgehen, dass Sie dort die aktuellsten Angebote finden. Sollten die Preise nicht aktuell sein, stellt dieses einen wettbewerbswidrige Irreführung dar. Ein Shopbetreiber könnte davon ausgehen, dass wenn er folgenden Satz "alle Angaben ohne Gewähr" hinzufügt, dass Problem zu umgehen. Dieses genügt allerdings nicht um die Irreführung zuverhindern. Was sollten Sie dabei beachten: - bei einer Preiserhöhung sollten Sie die neuen Angabe erst in der Preissuchmaschine ändern und dann in Ihrem Shop. Wenn Sie die Preis senken, sollten Sie Preise erst im Shop anpassen und dann in der Preissuchmaschine. - Behalten Sie Meta Dienste im Blick die Informationen aus dem Preissuchmaschinen auslesen.
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