Rücknahmepflicht von Internet Händlern

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Rücknahmepflicht von Internet Händlern

Auch für Internet Händler gibt es eine Rücknahmepflicht von bestimmten Stoffen.  Dieses dient wie im normalen stationären Handel der Vermeidung von Müll. Die Verpackungsverordnung schreibt vor, dass der Erstinverkehrsbringer Verpackungen zurücknehmen müssen.

Internet Händler müssen sich zwingend einem Dualen Systme anschließen und für die Entsorgung der Verpackung zahlen.

Es besteht keine Hinweispflicht mehr auf die Rücknahme, die Verpackungen müssen auch nicht mehr gekennzeichnet werden.

Der Internethändler sollte seinen Kunden einne kostenfreie Rücksendung von Altbatterien anbieten und dieses in die Hinweispflicht aufnehmen.

Welche Rücknahmesysteme gibt es für Verpackungen?

Der Grüne Punkt www.gruener-punkt.de
Belland Dual www.belland-dual.de
Eko-Punkt www.eko-punkt.de
Interseroh Dienstleistung www.interseroh.de
Landbell www.landbell.de
Redual www.redual.de
Veolia Umweltservice Dual www.veolia-umweltservice.de/dual
Vfw www.vfw-gmbh.eu
Zentek www.zentek.de



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