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- Informieren Sie Ihre Kunden in Kurzform auf der Bestellseite vor der eigentlichen Bestellabgabe. Dort sollten Sie dann nochmal auf die vollständige Belehrung verlinken - In Textform sollte dem Kunden die Belehrung spätestens bei Vertragsabschluss vorliegen. - Als Vorlage können Sie die Musterbelehrung des Bundesjustizministeriums genommen werden. Hierbei ist jedoch zubeachten, dass Sie diese sorgfälltig Ihren Bedürfnissen anpassen. - Vermischen Sie nicht die beiden Begriffe Widerrufsrecht und Rückgaberecht - Wenn Sie 40 Euro bei den Widerrufsbelehrung vereinbaren, dann sollten Sie diese auch in den AGBs hinterlegen - Wenn Sie verderbliche oder entsiegelte Produkte vertreiben sollten Sie auf das Nichtbestehen der Widerufsbelehrung hinweisen. - beschränken Sie das Widerrufsrecht nicht auf originalverpackte bzw. unbenutzte Ware. - Stellen Sie die Widerrufsbelehrung deutlich hervor. Nicht in einer kleinen Box oder als Grafik.
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