Wichtiges und wissenswertes über die Widerrufsbelehrung

Startseite Wie nutze ich den Mini Webshop Vorteile Referenzen Tipps & Infos Registrieren Login

Tipps, Tricks und Infos rund um Webshops

Wichtiges und wissenswertes über die Widerrufsbelehrung

- Informieren Sie Ihre Kunden in Kurzform auf der Bestellseite vor der eigentlichen Bestellabgabe. Dort sollten Sie dann nochmal auf die vollständige Belehrung verlinken

- In Textform sollte dem Kunden die Belehrung spätestens bei Vertragsabschluss vorliegen.

- Als Vorlage können Sie die Musterbelehrung des Bundesjustizministeriums genommen werden. Hierbei ist jedoch zubeachten, dass Sie diese sorgfälltig Ihren Bedürfnissen anpassen.

- Vermischen Sie nicht die beiden Begriffe Widerrufsrecht und Rückgaberecht

- Wenn Sie 40 Euro bei den Widerrufsbelehrung vereinbaren, dann sollten Sie diese auch in den AGBs hinterlegen

- Wenn Sie verderbliche oder entsiegelte Produkte vertreiben sollten Sie auf das Nichtbestehen der Widerufsbelehrung hinweisen.

- beschränken Sie das Widerrufsrecht nicht auf originalverpackte bzw. unbenutzte Ware. 

- Stellen Sie die Widerrufsbelehrung deutlich hervor. Nicht in einer kleinen Box oder als Grafik.

 



Weitere News:

Hackerangriff auf Ihren Webshop? Was muss ich machen
Welches sind die gängigsten Bezahltverfahren bei einem Onlineshop?
Preissuchenmaschinen stellen Onlinehändler vor Probleme - Neues BGH Urteil
Wurstmixx.de verspricht 42 Milliarden Möglichkeiten die persönliche Lieblingswurst zu gestalten
Online B2B Shop hilft Unterwäschehersteller Schiesser aus der Insolvenz




Ihr Unternehmen auf Google Maps eintragen lassen - Impressum - © 2010